Die Stadt Bad Münstereifel sucht für das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Bereich Verkehrsangelegenheiten
Umfang
Minijob
Befristung
befristet
Vergütung
EG 4 TVöD
Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabenbereich:
- Einrichtung und Entfernung von Verkehrszeichen
- Ausführen der Straßen- und Verkehrsbeschilderung an Gemeindestraßen
- Einrichtung von Straßensperrungen
- im Vertretungsfall: Umsetzung von wechselnden Verkehrsregelungen und Absperrungen im Stadtkern sowie Überwachen der Kur- und Grünanlagen in der Kernstadt
Wir wünschen uns von Ihnen:
- eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung ist wünschenswert
- Außendiensttauglichkeit
- Eintragungsfreies Führungszeugnis
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Vorliegen der Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B
- körperliche Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen:
- eine auf ein Jahr befristete Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 4 Stunden/Woche
- Gehalt: tarifgerechte Vergütung nach der Entgeltgruppe 4 TVöD
- Sinnhaftigkeit: einen abwechslungsreichen und interessanten Aufgabenbereich, in dem Sie Ihre Potentiale einbringen können
- Teamzugehörigkeit: eine weitgehend selbstständige Arbeit in einem motivierten Team
- Familienbewusste Personalpolitik: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit nach verschiedenen Modellen
- Weitere Vorteile: betriebliche Altersvorsorge, 30 Tage Erholungsurlaub (bei 5-Tage-Woche), arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester, vermögenswirksame Leistungen, die Teilnahme am betrieblichen Gesundheitsmanagement, wie an den Angeboten der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Bewerbungsfrist: 21.12.2025
Nähere Informationen zur Stadt Bad Münstereifel finden Sie unter
Wir freuen uns über diverse Bewerbungen! Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigung geeignet, soweit keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen.