Die Gemeinde Nettersheim sucht mehrere

Reinigungskräfte (m/w/d) für diverse Objekte in Teilzeit (bis 15 Stunden) oder auf Geringfügigkeitsbasis

Umfang

Befristung

unbefristet

Vergütung

Beginn

sofort

Die Gemeinde Nettersheim fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Behinderte Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Aufgabenbereich:

  • Manuelle Reinigung unterschiedlicher Fußböden bzw. Bodenbeläge
  • Reinigung von sanitären Anlagen
  • Leeren von Abfalleimern und Papierkörben inkl. der Trennung und Entsorgung der Abfälle

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
  • Verlässlichkeit
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität für einen Einsatz an den Nachmittagen

Wir bieten Ihnen:

  • Aufnahme in ein motiviertes Team
  • Eine Vergütung nach den tariflichen Regelungen bis Entgeltgruppe 2 des TVöD sowie die entsprechenden Zuschläge
  • Soziale Leistungen, wie aktives Gesundheitsmanagement, Betriebssport etc.
  • Leistungsorientierte Bezahlung nach einem alternativen Entgeltanreizsystem nach §18a des Tarifvertrag
  • Zusätzliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte über die Rheinische Zusatzversorgungskasse in Köln
  • Jahressonderzahlung
  • JobRad-Fahrradleasing

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wenn Sie an einer zukunftsweisenden Mitarbeit bei der Gemeinde Nettersheim interessiert sind, senden Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisabschriften, bitte an die Gemeindeverwaltung Nettersheim, Personalmanagement, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim oder über unser Online-Bewerber-Portal unter . Weitere telefonische Auskunft erhalten Sie unter 02486/ 78220.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.